Regierungserklärung zur Lage der Nation 2010
In seiner diesjährigen Regierungserklärung zur Lage der Nation stellte Premierminister Jean-Claude Juncker verschiedene Steueranpassungen und Sparmaßnahmen vor, die dem, durch die Wirtschaftskrise verursachten, Haushaltsdefizit entgegenwirken sollen.
Vorausgesetzt, dass die Maßnahmen in diesem Sinne durch das Parlament verabschiedet werden, gelten sie für den Zeitraum von 2011 bis 2012.
Die wichtigsten Maßnahmen der Regierung:
Besteuerung von Gesellschaften- Die Solidaritätssteuer wird von 4 auf 5% angehoben. Der globale Satz der Körperschaftsteuer steigt somit von 21,84% auf 22,05%;
- Der Arbeitgeberbeitrag der Unfallversicherung wird für alle Wirtschaftssektoren auf 1,25% vereinheitlicht;
- Gesellschaften, welche nicht direkt am wirtschaftlichen Leben des Landes teilnehmen, wie z.B. Beteiligungsgesellschaften (Soparfis), sollen einer Pauschalsteuer unterworfen werden;
- An Arbeitnehmer ausgezahlte Boni und Abfindungen sind nur noch bis zu einem gewissen Betrag steuerlich absetzbar;
- Die Steuergutschrift für Investitionen soll im Sinne des Umweltschutzes überarbeitet werden.
Besteuerung von Privatpersonen- Der Steuergrenzsatz (taux d'imposition marginal) wird um 1% auf 39% angehoben;
- Die Solidaritätssteuer steigt von 2,5 auf 4 bzw. 6% ab einem besteuerbaren Einkommen von 300.000 €;
- Eine Krisensteuer von 0,8% soll auf alle Einkommen (Mindestlöhne ausgenommen) erhoben werden;
- Der Abzug der Fahrtkostenpauschale für Fahrten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz wird halbiert;
- Die Ruhestandsgelder werden stufenweise in einem Zeitraum von 2 Jahren um insgesamt 1,9 % erhöht und somit an die Lohnentwicklung angepasst;
- Die Regelungen des Elternurlaub (Congé parental) bleiben für das Jahr 2011 unverändert. Ab 2012 könnten jedoch Anpassungen erfolgen;
- Das Kindergeld wird nur noch bis zum Alter von 21 Jahren ausbezahlt. Im Gegenzug können Studenten unter bestimmten Bedingungen jährlich 6.000 € für Stipendien, sowie 6.000 € in Form eines vergünstigten Darlehens beantragen;
- Ab sofort soll die Erziehungspauschale (Mammerent) nicht mehr wie bisher ab dem 60. sondern erst ab dem 65. Lebensjahr ausbezahlt werden;
- Die Zeichnung vor Notar eines „Bëllegen Akt“ unterliegt künftig Bedingungen bezüglich des Einkommens;
- Zinsen auf neue Hypothekarkredite sind steuerlich nicht mehr absetzbar.
Zusätzliche Maßnahmen umfassen den Ausbau der Doppelbesteuerungsabkommen.
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