Aufhebung des Bankgeheimnisses
Die Finanzkommission der Kammer hat beschlossen, das Bankgeheimnis in seiner aktuellen Form aufzuheben und zwar ab dem 01.07.2011.
Folgende Änderungen wurden vorgesehen:
1) für jeden Steuerpflichtigen wird ein Zentralregister für alle belgischen Bankkonten erstellt;
2) sollte die Finanzverwaltung einen oder mehrere Indizien über Steuerhinterziehung vorliegen, darf sie den Steuerpflichtigen mittels eines Ersuchens um Auskunft um die Bankunterlagen bitten.
Übermittelt der Steuerpflichtige diese Unterlagen nicht, so ist die Verwaltung befugt DIREKT bei der Bank die Informationen anzufragen und die Bank ist verpflichtet diese Informationen zu übermitteln.
Als Indizien für Steuerhinterziehung werden unter anderem angesehen:
- das Halten eines Bankkontos im Ausland, das nicht in der Steuererklärung angegeben wurde;
- die äußerlichen Zeichen des Wohlstandes übersteigen die erklärten steuerbaren Einkünfte;
- Feststellung, dass Ankäufe ohne Rechnung stattgefunden haben;
- Feststellung von Schwarzarbeit;
- ……