SENKUNG DER KÖRPERSCHAFTSSTEUERN DANK DES ABZUGES FÜR RISIKOKAPITAL

Diese neue Maßnahme, einzigartig in Europa und anwendbar ab dem Steuerjahr 2007 für alle, der belgischen Körperschaftssteuer unterliegenden Gesellschaften, hebt eine unbegründete steuerliche Diskriminierung zwischen den beiden Finanzierungsmöglichkeiten (Eigenmittel oder Anleihe) der Unternehmen auf.

Bisher favorisierte nämlich das belgische Steuerwesen die Verschuldung der Unternehmen und zog ein wirtschaftliches Stabilitätsrisiko mit sich, da allein die Zinsen auf Anleihen steuerlich abziehbar waren.

Die Idee des neuen Gesetzes ist, das Eigenkapital mittels fiktiver Zinsen zu entlohnen - genannt Risikokapital - deren Prozentsatz auf den mittleren Zinssatz der langfristigen Obligationsanleihen auf 10 Jahre basiert ist (erhöht um 0,5 % für die KMU).  Die somit berechneten fiktiven Zinsen werden von der Steuerbasis abgezogen und können einen beachtlichen steuerlichen Vorteil für die Unternehmen verschaffen.

Dieses neue Gesetz unterstützt die Selbstfinanzierung unserer Betriebe und führt zu kreditwürdigeren Unternehmen.

Vergegenwärtigen wir uns, dass diese Maßnahme noch durch die Streichung der Einbringungsrechte verstärkt wird, und somit den Unternehmen ermöglicht, ihre Eigenmittel ohne zusätzliche Steuerlast zu erhöhen.